Wann das passt
Betreiber und Dienstleister, die unter nationale NIS2-Regeln fallen könnten, sowie Führungskräfte, die sich auf Kundenprüfungen, Aufsichtsanfragen oder interne Governance-Reviews vorbereiten.
Warum genauer hinschauen
NIS2 verlangt von betroffenen Einrichtungen, Cyberrisiken mit angemessenen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu steuern. Die genauen Pflichten und der nationale Anwendungsbereich sind für jede Organisation zu bestätigen.
Was enthalten ist
- Einordnung als betroffene Einrichtung, Betriebsland und Anwendungsbereich, als Orientierung
- Risikomanagement, Governance und Aufsicht durch die Geschäftsleitung
- Vorfallbehandlung, Meldeprozesse und Betriebskontinuität
- Lieferantenrisiken, Zugriffssteuerung und Sicherheitsnachweise
- Gezielte Validierung automatisierter Kontrollbewertungen
Kann das nicht die Software?
Eine Plattform kann erkennen, dass eine Richtlinie zur Vorfallreaktion existiert. Dass die Eskalation unter Druck funktioniert, kann sie aus dem Dokument allein nicht ableiten. Fehler im Scope und nicht angebundene Systeme können scheinbar vollständige Berichte entwerten.
So läuft es ab
- Umfang und Prioritäten vereinbarenGemeinsam legen wir fest, was geprüft wird und was nicht.
- Dokumente und vorhandene Tool-Ergebnisse sichtenWir werten Unterlagen und verfügbare Ausgaben Ihrer Werkzeuge aus.
- Ausgewählte Kontrollnachweise validierenGezielt prüfen wir die Nachweise für die wichtigsten Kontrollen.
- Ergebnisse besprechen und nächste Schritte klärenWir besprechen die Befunde und die praktischen nächsten Schritte.
Ihr Ergebnis
Ein abgegrenztes Lückenregister, eine Bewertung der Nachweisqualität, eine priorisierte Roadmap und ein Briefing für die Geschäftsleitung.
Abgrenzung
Die Einordnung ist eine fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Der Umfang beschränkt sich auf den vereinbarten Scope; Zugang zu Systemen, Dokumenten und Personen bedarf Ihrer Freigabe.
Wir sind Auditoren und Berater, keine Rechtsanwälte. Diese Leistung ist keine Rechtsberatung.